Hinweisgeberstelle

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechts- oder Regelverstöße erlangt haben und diese an interne oder externe Meldestellen melden oder offenlegen, vor Repressalien geschützt werden; vorausgesetzt, die gemeldete Information entspricht der Wahrheit.

Es wurde eine interne Meldestelle beim Datenschutzbeauftragten eingerichtet, an welche sich hinweisgebende Personen namentlich oder anonym wenden können. Die Aufgaben der internen Meldestelle sind die Entgegennahme von Meldungen, die Führung des Verfahrens und das Ergreifen von Folgemaßnahmen; die Meldestelle ist unabhängig und zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist ausschließlich der Datenschutzbeauftragte betraut, nur er hat Zugriff auf die eingehenden Meldungen:

Persönlich
André Schommer
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Rhein-Hunsrück e.V.
Poststraße 2
55469 Simmern

hinweisgeberstelle@rhk.drk.de

Kontaktformular
Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle des Bundes zu wenden:

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

Der DRK-Kreisverband Rhein-Hunsrück e.V. bestärkt seine Mitarbeitenden allerdings ausdrücklich darin, sich vorzugsweise an die interne Meldestelle zu wenden, da intern regelmäßig wirksamer gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann.